Arbeitsrecht im Verein

Ob Sport-, Musik- oder Kulturverein, kaum einer kommt ohne Arbeitnehmer/innen aus.
Klassische Vereinsangestellte sind z.B. nebenberufliche Platz- oder Hallenwarte, Übungsleiter, Betreuer und Ausbilder oder auch hauptberufliche Mitarbeiter der Geschäftsstellen.
Ehrenamtlich Tätige sind in aller Regel hingegen ebenso wenig Arbeitnehmer/innen des Vereins wie im
Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer/innen.

Hieraus ergeben sich jeweils unterschiedliche Probleme und Konsequenzen für den Verein und seine Angestellten,
die nachfolgend im Einzelnen dargestellt werden sollen.

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