Arbeitsrecht

Arbeitsrecht im laufenden Arbeitsverhältnis

Wir vertreten und beraten Sie als Spezialkanzlei im Arbeitsrecht bei Auseinandersetzungen im laufenden Arbeitsverhältnis. Müssen Sie eine Abmahnung aussprechen oder abwehren, fragen Sie sich, ob Sie Urlaub gewähren oder bekommen sollten, füllen Sie sich diskriminiert vom Arbeitgeber oder ist ein Mitarbeiter länger krank und Sie sind unsicher, ob Sie kündigen dürfen?

Wir beraten Sie als Ihre Anwälte vertraulich, in Ruhe und suchen mit Ihnen eine arbeitsrechtliche Lösung, die auch für Sie persönlich vertretbar ist.

Urlaubsanspruch nach dem BUrlG, Teilzeitansprüche nach dem TzBfG, Vorbereitungen und Aussprechen von Kündigungen nach dem KSchG oder das arbeitsrechtliche Prüfen von Verstößen nach dem AGG sind Beispiele für unsere Tätigkeit. Dies stets anhand der aktuellen rechtssprechung des BArbG.

Arbeitsrecht bei Kündigungsschutzprozessen

Wir beraten und vertreten Sie arbeitsrechtlich, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben bzw. eine solche ausgesprochen haben und nun diese angegriffen wird. Beachten Sie die wichtigste Frist im Arbeitsrecht: Gegen die Kündigung muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen die Kündigungsschutzklage bei ihrem zuständigen Arbeitsgericht erhoben sein.

Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie in unserem Büro Arbeit-Gerecht  in Göttingen hinsichtlich Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken. Dies schnell, vertraulich und mit Blickwinkel auf Ihre besonderen Interessen, insbesondere wenn Sie ein Verein, Unternehmen im Handwerksbereich oder Kulturbetrieb sind und besonderes Fingerspitzengefühl im Arbeitsrecht gefragt ist. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Aufhebungsvertrag, Mediation, gütliche Einigung im Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Reuter ist Rechtsanwältin mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt. Rechtsanwältin Feuerhake ist zertifizierte Mediatorin. Sie können Ihnen helfen, eine gütliche Einigung zu finden.

Häufig lassen sich bei einem Blick auf Chancen und Risiken noch einvernehmliche Lösungen finden. Hier bietet sich zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag an. In unserem Besprechungsraum am runden Tisch wurde so schon häufig eine alternative Lösung gefunden.

Durch konstruktive Überlegungen und die Suche eines Gesprächs mit der gegnerischen Seite kann so ein kostenintensiver und vielleicht auch riskanter Arbeitsgerichtsprozeß vermieden werden.

Die meisten Arbeitsrechtsangelegenheiten enden bereits in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Wir suchen im Arbeitsrecht gerne, wenn Sie dies wünschen, vor gerichtlichen Schritten den Dialog mit der anderen Seite, um die Kosten des Prozesses für Sie zu vermeiden.

 Arbeitsvertragsgestaltung, Prüfung und Bewertung

mitarbeiterin hoert zuAls spezialisierte Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge. Wir zeigen Ihnen, welche Klauseln für Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer am besten geeignet sind und erläutern Ihnen, welche Varianten hinsichtlich Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz und Kündigungsfrist z.B. nach dem § 622 BGB im Arbeitsrecht für Sie möglich sind. Natürlich können wir für Sie als Arbeitgeber für Ihren Betrieb auch gerne arbeitsrechtlich abgesicherte Muster für Arbeitsverträge entwerfen.

Wir empfehlen Ihnen dabei übrigens auch durch unsere weiteren IT-Schwerpunkt eine geeignete Belehrung zur IT-Sicherheit und Datenschutz für Ihre Arbeitnehmer, die auch Bestandteil Ihrer Arbeitsverträge sein sollte.

Auch wenn der Arbeitsvertrag – der im Zentrum des Arbeitsrechts steht –  nach alltäglichen Kaufverträgen
der am häufigsten geschlossene Vertrag sein dürfte, sucht man ihn im Gesetz zunächst vergeblich. Er stellt nur eine Variante des in §§ 611 ff. BGB geregelten Dienstvertrags dar. Rings um den Arbeitsvertrag haben sich allerdings zahlreiche Vorschriften (gesetzliche, aber vor allem tarifvertragliche) angesammelt, die neben denen des BGB zu beachten sind.

Zwar ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich formfrei – könnte also auch mündlich geschlossen werden. Allerdings sehen nicht nur die meisten Tarifverträge Schriftlichkeit vor, sondern auch das Nachweisgesetz verlangt
vom Arbeitgeber binnen eines Monats die wesentlichen Vereinbarungen schriftlich niederzulegen. Daher ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag beiden Seiten anzuempfehlen.

Inhaltlich ist die Vertragsfreiheit insbesondere durch Tarifverträge, dem Schutz der Arbeitnehmer dienende
Vorschriften verschiedener Quellen und der AGB-Kontrolle eingeschränkt. Wir prüfen für Sie, was rechtlich zulässig und machbar, um den passenden Vertrag für Sie zu entwerfen bzw. Sie hinsichtlich rechtlich unzulässiger Klauseln zu beraten.

Die Frage, ob und mit wem ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist häufig nicht Sache allein der Vertragsparteien. In bestimmten Fällen hat der Betriebsrat ein Einspruchsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss beim Abschluß von neuen Arbeitsverträgen beachtet werden.

Einen Überblick über die häufigsten Fragen und Themen im Arbeitsrecht sollen die folgenden Seiten zu
Abmahnung, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Minijobs und Urlaub geben.

Zu Ihren speziellen Fragen im Arbeitsrecht berät Anwaltskanzlei Feuerhake aus Göttingen Sie gerne individuell und persönlich.

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