Arbeitszeugnis

Wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu den anspruchsberechtigen Personen zählen jegliche Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche und im Ausbildungsverhältnis stehende Personen. Dieser Anspruch ist in § 109 GewO geregelt.

Was umfasst das Arbeitszeugnis?

Bei der Art des Arbeitszeugnisses unterscheid man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis umfasst lediglich die Dauer und die Art des Arbeitsverhältnisses.

qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis, welches auf Verlangen des Arbeitnehmers angefordert werden kann, umfasst zusätzlich auch die Führung und die Leistungen des Arbeitnehmers im Betrieb.

Das ausgestellte Arbeitszeugnis darf die Chancen des Arbeitnehmers bei einem neuen Arbeitgeber zwar nicht negativ beeinträchtigen, trotzdem müssen alle Beschreibungen stets wahrheitsgemäß sein.

Was ist der Zweck des Arbeitszeugnisses?

Das Arbeitszeugnis hat eine große Bedeutung für den Arbeitnehmer, denn es stellt eine wichtige Unterlage für eine Bewerbung an einem neuen Arbeitsplatz dar. Das Abreiszeugnis ist eine Art Werbemittel für den Arbeitnehmer als Person und seine Qualifikationen.

Ab wann bzw. bis wann hat besteht Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses?

Ein Anspruch auf Erteilung eines solchen Arbeitszeugnisses entsteht an dem Tag, an dem es zu einer tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Für diesen Anspruch gibt es keine direkt Frist. Jedoch umfassen heutzutage die meisten Tarifverträge Fristen, in denen Ansprüche aus dem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden können. In der Regel können innerhalb von 1-3 Monaten solche Ansprüche, zu denen auch der Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses gehört, geltend gemacht werden.

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