Sozialversicherungspflicht für „Freie Mitarbeiter“

Nicht jede Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ ist auch wirklich eine Tätigkeit ohne Sozialversicherungsabgaben. Auch wenn dies im Wortlaut des Dienstvertrages so geregelt ist, kann trotzdem ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen. Das Sozialgericht Mainz entschied mit Urteil vom 18.03.2016 (S 10 R 205/14), dass eine OP-Schwester eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, selbst wenn…

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