Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag und was sind seine Voraussetzungen?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Aufhebung des bestehenden Arbeitsverhältnisses bzw. des Arbeitsvertrags und ersetzt somit die Kündigung.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich ein Arbeitnehmer einen solchen Aufhebungsvertrage auch „wünschen“ kann, um die Kündigungsfrist zu verkürzen oder einer Kündigung zuvorzukommen. Damit der Aufhebungsvertrag wirksam ist, muß der Arbeitnehmer stets in voller Freiheit handeln und darf nicht gezwungen werden oder ähnliches.

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Welcher Form bedarf ein solcher Aufhebungsvertrag?

Ein solcher Vertrag bedarf der Schriftform, d.h. eine mündliche Einigung über eine solche Aufhebung ist unzulässig und wäre nichtig (Vgl. §§623, 125 BGB).

Welche Pflichten bestehen beim Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat bei einem Aufhebungsvertrag gegenüber dem Arbeitnehmer eine Beratungs- und eine Hinweispflicht. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer demnach auf alle arbeits- und sozialrechtlichen Folgen hinweisen und fair Handeln. Sollte der Arbeitgeber eine dieser Bedingungen verletzen, könnte dem Arbeitnehmer sogar ein Anspruch auf Schadensersatz zu stehen.

Aufhebungsvertrag und Sperrfristen?

Ein Aufhebungsvertrag wird durch das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit stets wie eine Eigenkündigung gehandhabt. Wenn ein Arbeitnehmer, seinen Arbeitsvertrag selbst kündigt, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, folgt zwangsläufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dies kann ihm auch bei einem Aufhebungsvertrag passieren, da der Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zustimmt.

Um bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist zu vermeiden, sollte bei einem Aufhebungsvertrag der Arbeitnehmer darauf achten, dass er nachweisen kann, daß der Arbeitgeber bereits mit einer Kündigung gedroht hat und die Kündigungsfrist durch den Aufhebungsvertrag nicht verkürzt wird.

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