Redaktionsstatut

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Das Redaktionsstatut ist das medieninterne Instrument, um die innere Pressefreiheit der Redakteure nach Art. 5 GG zu sichern. Durch das Redaktionsstatut wird der Redaktion innerhalb des Medienunternehmens  die Möglichkeit gegeben, ihre eigene Meinung unabhängig von der Linie des Medienunternehmens frei in ihren redaktionellen Beiträgen wiedergeben zu können.

Redaktionsstatute sind vor dem Hintergrund entstanden, daß es zum Beispiel nicht möglich sein soll, einen Redakteur zu einer positiven Berichterstattung über einen Anzeigenkunden zu zwingen oder ähnliches. Redaktionsstatute sind interne Vereinbarungen, die man mit Betriebsvereinbarungen vergleichen könnte. In Niedersachsen sind sie inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, siehe § 28 NMedienG:

§ 28 NMedienG – Mitwirkungsrechte der redaktionell Beschäftigten:

Der Veranstalter hat mit den redaktionell Beschäftigten ein Redaktionsstatut abzuschließen, das den redaktionell Beschäftigten oder einer von ihnen gewählten Vertretung Einfluss auf die Programmgestaltung einräumt und eine Beteiligung bei Veränderungen der publizistischen Ausrichtung des Gesamtprogramms und des Programmschemas gewährleistet sowie die Wahrnehmung der eigenen journalistischen Verantwortung durch die redaktionell Beschäftigten sichert.

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