Medienunternehmen und Kulturbetriebe werden – trotz zunehmender Kommerzialisierung auch im Kulturbereich –
immer eine Sonderstellung unter den Arbeitgebern einnehmen.
Beide Branchen sind kreativ-künstlerisch geprägt, was dem klassischen Verständnis vom Arbeitsverhältnis als
„weisungsgebundene Tätigkeit im Dauerschuldverhältnis“ oder „abhängige Beschäftigung“ eher widerspricht.
Vielmehr leben sowohl Unternehmen als auch deren Beschäftigte vom ständigen Austausch.
Der kommerzielle Erfolg des Unternehmens hängt eng zusammen mit dem Einfließen neuer Ideen
– was häufig gleichbedeutend ist mit neuem Personal.
Auch die einzelnen Kultur- und Medienschaffenden fühlen sich in ihrer kreativen Entwicklung bei der
Tätigkeit für einen einzigen Arbeitgeber schnell zu sehr eingeschränkt und ziehen es vor, als Freelancer
verschiedene Auftraggeber zu haben.
Das Spannungsfeld zwischen notwendigen Arbeitnehmerrechten und kreativer Freiheit stellt das Arbeitsrecht
vor besondere Herausforderungen, einen Kompromiss stellt z.B. das Konstrukt „Freie Feste“ im Medienbereich dar.
Für Medien- und Kulturbetriebe tätige Arbeitnehmer und Freiberufler genießen – wie auch Ihre Unternehmen im Ganzen –
außerdem den Grundrechtsschutz der Meinungs,-Presse- und Kunsfreiheit. Am Beispiel des im Detail beschriebenen
Redaktionsstatuts zeigt sich, dass die geschützten Freiheiten – auch wenn nicht unmittelbar wirkend – immer auch
im Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt werden müssen.