Heimlicher Einsatz von Keyloggern zum Ausspähen der Tastatureingaben von Arbeitnehmern ist ohne triftigen Grund nicht erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 27.07.2017 (Az.: 2 AZR 681/16), dass der Einsatz von sog. Keyloggern, die zur (heimlichen) Überwachung der Tastatureingaben genutzt werden, nicht rechtmäßig ist. Im obigen Verfahren ging es um eine Kündigung durch den Arbeitgeber, weil sich der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit über den Internetanschluss…